Die Kollegen von Teno warnen heute in ihrem Blog vielleicht für den einen oder anderen interessant:
Vor kurzem erhielten wir eine Abmahnung, von der wir hier kurz berichten möchten. Und zwar deshalb, um andere Hersteller, Juweliere, Kollegen aus der Branche zu informieren und zu warnen. Denn möglicherweise sind ja noch andere so unbedarft wie wir. Wir zumindest waren uns keiner Schuld bewusst, als wir Schmuckstücke beschrieben und von “xy Karat vergoldet.” sprachen. D.h. also, wir haben Schmuckstücke mit Gold in einer bestimmten Legierung vergoldet. Für uns war das eine Qualitätsangabe. ABER das ist nicht zulässig, sondern vielmehr irreführend, wie uns Wirtschaft im Wettbewerb, der Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e. V. nun mitteilen ließ.
Wir haben also nun eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und uns verpflichtet, in Zukunft auf diese Formulierung, also auf die Angabe der Legierung, zu verzichten. Unser Hinweis also an alle, die es betrifft:
Man darf keine Legierung mit Vergoldung angeben, sondern darf in solchen Fällen nur von ‘vergoldet’ sprechen und sollte die Karatzahl nicht nennen.
