Was steht eigentlich im Feingehaltsgesetz?

Erst seit am 1.1.1888 das “Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren” oder auch einfach “Stempelgesetz” in Kraft getreten ist, ist der Umgang mit Edelmetallen und Edelmetall-Legierungen in Deutschland gesetzlich geregelt. Die bis dahin üblichen Bezeichnungen “Lot” für Silberlegierungen und “Karat” für Goldlegierungen sind seitdem nicht mehr zulässig. Heute wird der Feingehalt in Tausendteilen angegeben. In Deutschland übliche Feingehalte für Silber sind 950, 925, 835 und 800, für Gold 750, 585, 375 und 333. Die Bezeichnung “Karat” für Goldlegierungen wir im heutigen Sprachgebrauch aber immer noch benutzt, z. B. 18 Karat für eine 750er Legierung, 14 Karat für einen Feingehalt von 585.

Das Feingehaltsgesetz regelt, welche Waren wie gestempelt werden müssen und wer für die Richtigkeit verantwortlich ist. Es ist inzwischen mehrmals geändert worden. Genau nachlesen können Sie die einzelnen Bestimmungen hier.

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